Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stornierungfonds

Sie können an unserem Stornierungsfonds teilnehmen. Bei Krankheit oder im Todesfall des Hauptmieters, eines Mitglieds der Reisegesellschaft oder eines Verwandten ersten oder zweiten Grades erhalten Sie bei Teilnahme an diesem Fonds die gesamten Mietkosten mit Ausnahme der Buchungskosten zurückerstattet. Der Stornierungfonds gilt bis zum Anreisetag und wird nur nach Vorlage eines rechtskräftigen Attests von einem Arzt ausgekehrt. Darüber hinaus gilt der Fonds nicht für Mietausfall durch eine vorzeitige Abreise. Auch eine teilweise Stornierung ist nicht möglich.

In Ihrer Reservierungsbestätigung ist der Beitrag von €11,50 zur Teilnahme an unserem Stornierungsfonds bereits aufgenommen.


Parkordnung Bungalowpark Schin op Geul

1.    Der Mieter, seine Familienangehörigen und alle Personen, die zur Begleitung des Mieters gehören, sind gehalten, sich korrekt zu verhalten und alles zu unterlassen, was ggf. andere Mieter belästigen könnte. Wir versuchen, unseren Gästen so viel Freiheit und Ruhe zu bieten wie möglich und vertrauen auf Ihre vollständige Mitwirkung.

2.    Bei Ankunft müssen Sie das Inventar Ihres Bungalows kontrollieren und ggf. festgestellte Schäden oder Mängel innerhalb von zwei Stunden nach Ankunft bei uns melden. Nach Ablauf dieser Frist festgestellte Schäden fallen zu Ihren Lasten. Bei Abreise müssen Sie den Bungalow besenrein hinterlassen und die Bettwäsche in den Rollcontainern an der Rezeption deponieren. Wir behalten uns das Recht vor, bei nicht Einhaltung der vorstehenden Bestimmung die Reinigungskosten Ihnen in Rechnung zu stellen.

3.    em Mieter, seinen Familienangehörigen oder allen Personen, die sich in seiner Begleitung befinden oder ihn besuchen, ist es nicht gestattet:

Reparaturen selbst auszuführen, Nägel anzubringen oder Wäscheleinen aufzuhängen;

Werkzeuge, Gerätschaften oder Ähnliches oder Radio- und Fernsehapparate oder aber andere Lärm erzeugende Geräte so zu verwenden, dass der Lärm außerhalb des Bungalows hörbar ist,

das Geländer auf einen anderen Weg zu betreten oder zu verlassen als über den Haupteingang;

Autos, Anhänger, Motorräder oder andere Fahrzeuge am Bungalow abzustellen.
Mit behinderten Personen, die hierüber ein Attest vorlegen können, werden wir anderslautende Absprachen treffen;

Fahrräder und/oder Mofas in den Bungalow zu stellen;

im Park (mit Ausnahme der Kamine in den Bungalows der Typen Roos und Lelie) offene Feuer zu entzünden.

4.   In einer begrenzten Anzahl von Bungalows ist ein Haustier zulässig, wenn dies vorab bei der Rezeption angemeldet wurde. Ein Haustier muss im Park zu jeder Zeit angeleint sein. Die Anwensenheit von einem oder mehreren Haustieren, die von uns nicht zugelassen wurden, führt unwiderruflich und unverzüglich zur Kündigung des Mietvertrags ohne Erstattung des bereits gezahlten Mietpreises und der Kaution.

5.    Autos, Anhänger und Motoren dürfen ausschließlich auf dem Parkplatz am Eingang geparkt werden. Der Park ist ausschließlich am Anreisetag für Autos zugänglich und zwar ausschließlich zu Lade- und Entladezwecken. In der Regel ist der Schlagbaum an diesen Tagen zwischen 8.30 Uhr und 17.00 Uhr geöffnet.
Motorfahrzeuge dürfen auf dem Gelände des Bungalowparks nicht mit einer Geschwindigkeit von über 10 km/h fahren. Das Fahren auf Rasenflächen und Fußwegen ist strengstens untersagt.

6.    Die Rezeption ist an Werktagen in der Regel von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Am Samstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

7.    Die Leitung des Parks behält sich jeder Zeit das Recht vor, den Bungalow zu Inspektionszwecken und/oder zur Durchführung (bzw. Durchführenlassen) von Wartungsarbeiten zu betreten. Sie sind verflichtet, die Mietsache und die unmittelbare Umgebung in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten. Das Deponieren von Abfall und Hausmüll ist ausschließlich in den dazu bereitgestellten Containern zulässig.

8.    Für ggf. am Eigentum des Parks entstehende Schhäden, wozu der/die von Ihnen gemietete Bungalow(s) und/oder der Verlust von bzw. Schäden am Inventar gehören, sind Sie uneingeschränkt haftbar. Für die Erstattung geringer Schäden erteilen Sie dem Bungalowpark Schin op Geul eine Einzugsermöchtigung in Höhe von € 50,00 von Ihrem Girokonto. Dies erfolgt über eine einmalige Einzugsermächtigung. Eine ggf. vorgenommene Abbuchung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Mietzeitraums und ist unwiderruflich. Für Gruppen und Jugendliche gilt eine Garantiesumme von € 150,00 pro Bungalow.

9.    In jedem Fall müssen Sie und Ihre Familienangehörigen und alle Personen, die sich in Ihrer Begleitung befinden, strikt an diese Parkordnung, Anweisungen der Mitarbeiter und anderer dazu befugten Personen halten.

10.  Die Parkleitung und/oder die mit der Aufsicht über die Einhaltung dieser Ordnung beauftragten Personen sind berechtigt, ohne vorherige Ankündigung, Personen, die gegen eine Bestimmung dieser Ordnung verstoßen oder diese nicht einhalten, zu entfernen und ihnen einen weiteren Zugang zu unserem Park zu untersagen.